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Steuervorteil voll ausschöpfen !



Hauseigentümer können seit Januar 2009 haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen, natürlich auch Pflegearbeiten rund um Haus und Hof, mit 20% von 6000 Euro geltend machen. Diese 1200 Euro können sich auf mehrere/verschiedene Rechnungen aufteilen.
Voraussetzung ist, dass Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind.


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